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Berechtigter IT-Dienstleister KHZG

Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) stellt der Bund und die Länder max. € 4,3 Mrd zur Verfügung. Hiermit soll der Digitalisierungsgrad der Kliniken in Deutschland signifikant gesteigert werden.Um den geforderten Antragsprozess und die hieraus resultierenden Projekte qualifiziert zu begleiten, wurde vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eine Zertifizierungsmaßnahme am 1. Januar 2021 zum berechtigten IT – Dienstleister gestartet. Die Zertifizierung ist zwingend erforderlich und muss im  Rahmen der Antragstellung der Fördermittel entsprechend dokumentiert werden. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Beratung / Consulting für Kliniken, ist es für uns selbstverständlich unsere Mandanten ganzheitlich unterstützen zu können.​

 

Deshalb sind alle unserer Mitarbeiter:innen zertifiziert:​

> Harald Agel

> Andreas Göbel

> Andreas Conrad

> Cynthia Agel

> Michael Leichtfuß

> Simone Märter

> Celine Agel​

 

und somit in der Lage, unverzüglich mit förderungsfähigen Projekten zu starten.

 

Die erforderliche Feststellung des jeweiligen digitalen Reifegrades rundet unseren Beratungsumfang ab.

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